Die deutsche Bundesregierung hat den Entwurf für ein neues Einbürgerungsrecht vorgelegt. Damit will man Einbürgerungen erleichtern. Die wichtigsten Änderungen sind: Man kann erstens bereits nach fünf statt bisher nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Die Zeiten im Asylverfahren zählen zu diesen fünf Jahren allerdings nicht dazu. Zweitens kann man seine alte Staatsbürgerschaft behalten. Das heißt, Vietnamesen können den vietnamesischen Pass behalten und gleichzeitig einen deutschen Pass beantragen.
Wie bisher muss man, um sich einbürgern zu lassen, einen deutschen Sprachtest B1 vorlegen. Höchstwahrscheinlich werden aber ehemalige DDR-Vertragsarbeiter keine deutschen Sprachkenntnisse brauchen, wenn sie mindestens 66 Jahre alt sind. Das steht noch nicht genau fest.
Wie bisher muss man für die Einbürgerung nachweisen, seinen Lebensunterhalt selbständig zu erwirtschaften, also keine Sozialleistungen zu bekommen. Auch der Einbürgerungstest muss weiter abgelegt werden. Und die Behörden fragen beim Verfassungsschutz, ob man dort als staatsgefährdende Person geführt wird. Wer Straftaten aus antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden und politischen Motiven begangen hat, soll in Zukunft generell nicht mehr eingebürgert werden.
Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. SPD, Grüne und FDP, die dort eine Mehrheit haben, haben bereits erklärt, dafür zu stimmen. Die CDU/CSU ist dagegen. Wann die Abstimmung erfolgt, ist nicht bekannt. Erst danach tritt das neue Gesetz in Kraft.
2021 ließen sich in Deutschland 131.595 Menschen einbürgern, das waren so viele wie nie zuvor. Die meisten von ihnen kamen aus EU-Staaten oder aus Syrien.
Eine Ausnahme gilt leider für Berlin. Wer in Berlin lebt, kann erst 2024 wieder einen Antrag auf Einbürgerung stellen, falls er es nicht schon bis Februar 2023 getan hat. Grund ist eine Überarbeitung der Behörden und eine neue Strukturierung. Bis Ende 2023 sind in Berlin die Bezirke für Einbürgerungen zuständig. Die können aber keine neuen Anträge mehr bearbeiten, weil sie zu wenig Mitarbeiter haben. Ab 2024 ist eine neu zu schaffende Behörde beim Land Berlin für Einbürgerungen zuständig. Die soll mehr Personal bekommen, falls sich auch mehr Bewerber für diese Arbeit finden.
Aber: Ob man in Berlin lebt oder in einem anderen Bundesland: Man kann sich schon jetzt zum Einbürgerungstest anmelden und zum deutschen Sprachtest, falls man den nicht schon hat. Auf die Termine für die Tests muss man allerdings auch länger warten. Aber je eher man sich anmeldet, umso schneller ist man an der Reihe. Denn das neue Gesetz wird zu einer großen Zahl neuer Antragsteller führen, so dass man mit Sicherheit lange auf die Einbürgerung warten muss.
Marina Mai