Zum Urteil gegen die vietnamesische Menschenrechtsaktivistin Tran Thi Nga sagte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, heute (27.07.):
“Die sehr harte Verurteilung von Frau Tran Thi Nga zu neun Jahren Haft durch ein Gericht in Vietnam hat mich bestürzt. Tran Thi Nga hat sich mit friedlichen Mitteln gegen Korruption und Willkür sowie für Justizopfer, Arbeiterrechte und den Umweltschutz eingesetzt. Ihr Einsatz wurde von Amnesty International anlässlich des diesjährigen Internationalen Frauentages gewürdigt.
Wie im Falle von “Mother Mushroom”, einer bekannten vietnamesischen Bloggerin, die vor weniger als einem Monat zu zehn Jahren Haft aufgrund ihres menschenrechtlichen Engagements verurteilt worden war, widerspricht auch dieses Urteil den von Vietnam anerkannten menschenrechtlichen Prinzipien und verstößt gegen den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Vietnam beigetreten ist. Auch die vietnamesische Verfassung schützt Meinungs- und Pressefreiheit.
Die unverhältnismäßige Verurteilung steht im Widerspruch zu den rechtsstaatlichen Reformen der vietnamesischen Regierung. Zudem setzt Vietnam damit leichtsinnig seinen Ruf als reformorientierter Staat auf Modernisierungskurs aufs Spiel.
Meine Gedanken sind bei der Familie von Frau Tran, für die dieses Urteil ein großes Unglück bedeutet.“
Hintergrund:
Die Menschenrechtsaktivistin Tran Thi Nga, geboren am 28. April 1977 in der nordvietnamesischen Provinz Ha-Nam, ist vierfache Mutter (zwei Kinder sind erst vier und sieben Jahre alt).
Aufgrund ihrer Tätigkeit war Frau Tran mehrmals Opfer von Attacken durch die Sicherheitskräfte. Bereits im Januar 2017 war sie festgenommen worden (ca. drei Monate nach der Festnahme der berühmten Bloggerin und Aktivistin “Mother Mushroom”). In einem ursprünglich für zwei Tage geplanten Prozess wurde sie am 25. Juli wegen “Betreibung von Propaganda gegen den Staat” zu neun Jahren Haft und zu fünf Jahren Hausarrest verurteilt. Der Ehemann von Frau Tran und ihre Verwandten durften dem Verfahren nicht beiwohnen.
Auswärtiges Amt